Zitierungen von § 39 AktG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 78 AktG Vertretung (vom 01.11.2008)
... und die Zustellung auch unter der eingetragenen Anschrift der empfangsberechtigten Person nach § 39 Abs. 1 Satz 2 erfolgen. (3) Die Satzung kann auch bestimmen, daß einzelne ...
§ 181 AktG Eintragung der Satzungsänderung (vom 01.09.2009)
... der Satzung übereinstimmen. (2) Soweit nicht die Änderung Angaben nach § 39 betrifft, genügt bei der Eintragung die Bezugnahme auf die beim Gericht eingereichten ...
 
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Zitat in folgenden Normen

DG Bank-Umwandlungsgesetz
G. v. 13.08.1998 BGBl. I S. 2102; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 1 DGBankUmwG Errichtung durch Umwandlung
... ist unter Bezugnahme auf dieses Gesetz in das Handelsregister einzutragen. § 39 des Aktiengesetzes ist ...

DSL Bank-Umwandlungsgesetz (DSLBUmwG)
G. v. 16.12.1999 BGBl. I S. 2441; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 1 DSLBUmwG Errichtung durch Umwandlung
... ist unter Bezugnahme auf dieses Gesetz in das Handelsregister einzutragen. § 39 des Aktiengesetzes ist ...

Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1185; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 18 EGAktG Übergangsvorschrift zu den §§ 37 und 39 des Aktiengesetzes (vom 01.11.2008)

Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
§ 13f HGB Zweigniederlassungen von Aktiengesellschaften mit Sitz im Ausland (vom 01.08.2022)
...  (3) Die Eintragung der Errichtung der Zweigniederlassung hat auch die Angaben nach § 39 des Aktiengesetzes sowie die Angaben nach § 13e Abs. 2 Satz 3 bis 5 zu enthalten. (4) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 5 MoMiG Änderung des Aktiengesetzes
... am Ende durch einen Punkt ersetzt. bb) Nummer 5 wird aufgehoben. 4. § 39 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach den Wörtern ... die Zustellung auch unter der eingetragenen Anschrift der empfangsberechtigten Person nach § 39 Abs. 1 Satz 2 erfolgen." 8. § 79 wird aufgehoben. 9. In § 80 ...
Artikel 6 MoMiG Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
... 19 eingefügt: „§ 18 Übergangsvorschrift zu den §§ 37 und 39 des Aktiengesetzes Die Pflicht, die inländische Geschäftsanschrift bei dem ...


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