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Zitierungen von § 71 AktG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 71a AktG Umgehungsgeschäfte (vom 26.06.2021)
... Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmens zu erwerben, soweit der Erwerb durch die Gesellschaft gegen § 71 Abs. 1 oder 2 verstoßen ...
§ 71c AktG Veräußerung und Einziehung eigener Aktien
... Hat die Gesellschaft eigene Aktien unter Verstoß gegen § 71 Abs. 1 oder 2 erworben, so müssen sie innerhalb eines Jahres nach ihrem Erwerb ... werden. (2) Entfallen auf die Aktien, welche die Gesellschaft nach § 71 Abs. 1 in zulässiger Weise erworben hat und noch besitzt, mehr als zehn vom Hundert des ...
§ 71d AktG Erwerb eigener Aktien durch Dritte
... Dritter darf Aktien der Gesellschaft nur erwerben oder besitzen, soweit dies der Gesellschaft nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, 7 und 8 und Abs. 2 gestattet wäre. Gleiches gilt für den Erwerb oder den Besitz von Aktien der ... stehenden Unternehmens handelt. Bei der Berechnung des Anteils am Grundkapital nach § 71 Abs. 2 Satz 1 und § 71c Abs. 2 gelten diese Aktien als Aktien der Gesellschaft. Im übrigen ... 71c Abs. 2 gelten diese Aktien als Aktien der Gesellschaft. Im übrigen gelten § 71 Abs. 3 und 4 , §§ 71a bis 71c sinngemäß. Der Dritte oder das Unternehmen hat der ...
§ 71e AktG Inpfandnahme eigener Aktien (vom 26.06.2021)
... Dem Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 und 2 , § 71d steht es gleich, wenn eigene Aktien als Pfand genommen werden. Jedoch darf ... oder ein Wertpapierinstitut im Rahmen der laufenden Geschäfte eigene Aktien bis zu dem in § 71 Abs. 2 Satz 1 bestimmten Anteil am Grundkapital als Pfand nehmen. § 71a gilt ...
§ 111a AktG Geschäfte mit nahestehenden Personen (vom 27.07.2022)
... gemäß § 179a, c) der Erwerb eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nummer 7 und 8 Satzteil vor Satz 2, d) Verträge der Gesellschaft mit Gründern im Sinne des ...
§ 405 AktG Ordnungswidrigkeiten (vom 01.07.2021)
... nach § 8 Abs. 3 Satz 3 zulässige Mindestbetrag entfällt, 4. a) entgegen § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 oder Abs. 2 eigene Aktien der Gesellschaft erwirbt oder, in Verbindung mit § 71e Abs. 1, als Pfand nimmt, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Börsengesetz (BörsG)
Artikel 2 G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330, 1351; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 47 BörsG Andienungsrecht der Aktionäre; Zulässigkeit der Einlagenrückgewähr (vom 15.12.2023)
... (Andienungsrecht). (2) Für den zulässigen Erwerb eigener Aktien gilt § 71 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes mit der Maßgabe, dass die Obergrenze 30 Prozent des Grundkapitals beträgt, wenn die ... Absatz 1 zu erfüllen. (3) Der Erfüllung des Andienungsrechts stehen § 71 Absatz 2 Satz 2 und § 57 Absatz 1 und 2 des Aktiengesetzes nicht entgegen. Sie ist nicht als ...

Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1185; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 26c EGAktG Übergangsfristen
... Juni 1980 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Die Fristen, die in § 71 Abs. 3 Satz 2 und § 71c des Aktiengesetzes in der vom 1. Juli 1979 an geltenden Fassung vorgesehen sind, ...

Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
neugefasst durch B. v. 03.07.1991 BGBl. I S. 1418; zuletzt geändert durch Artikel 136 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 36 LwAnpG Angebot der Barabfindung; Annahme des Angebots
... Anteile oder Mitgliedschaftsrechte gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten; § 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes ist insoweit nicht anzuwenden. Kann das Unternehmen auf ...

Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz (LuftNaSiG)
G. v. 05.06.1997 BGBl. I S. 1322; zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 17 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693, 2446
§ 4 LuftNaSiG Kapitalmaßnahmen zur Beseitigung einer Gefährdung der Luftverkehrsbetriebsgenehmigung oder der Luftverkehrsrechte (vom 03.01.2018)
... der luftverkehrsrechtlichen Befugnisse entgegensteht, ist die betroffene Gesellschaft im Sinne des § 71 Abs. 1 Nr. 1 des Aktiengesetzes befugt, eigene Aktien zu erwerben. (2) Die Hauptversammlung kann durch Beschluß ...

SE-Ausführungsgesetz (SEAG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2004 BGBl. I S. 3675; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
§ 7 SEAG Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan (vom 01.03.2023)
... des Aktiengesetzes über den Erwerb eigener Aktien gelten entsprechend, jedoch ist § 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes insoweit nicht anzuwenden. Die Bekanntmachung des Verschmelzungsplans als Gegenstand der ...
§ 9 SEAG Abfindungsangebot im Gründungsplan
... des Aktiengesetzes über den Erwerb eigener Aktien gelten entsprechend, jedoch ist § 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes insoweit nicht anzuwenden. Die Bekanntmachung des Gründungsplans als Gegenstand der ...
§ 12 SEAG Abfindungsangebot im Verlegungsplan
... des Aktiengesetzes über den Erwerb eigener Aktien gelten entsprechend, jedoch ist § 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes insoweit nicht anzuwenden. Die Bekanntmachung des Verlegungsplans als Gegenstand der ...

Umwandlungsgesetz (UmwG)
Artikel 1 G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 29 UmwG Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag (vom 01.03.2023)
... den Erwerb seiner Anteile oder Mitgliedschaften gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten; § 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes und § 33 Abs. 2 Satz 3 zweiter Halbsatz erste Alternative des Gesetzes betreffend die ...
§ 207 UmwG Angebot der Barabfindung (vom 01.03.2023)
... seiner umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaften gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten; § 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes und die Anordnung der Nichtigkeit des schuldrechtlichen Geschäfts über einen ...
§ 313 UmwG Barabfindung (vom 01.03.2023)
... seiner Anteile gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten; nicht anzuwenden sind insoweit § 71 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes sowie die Anordnung der Nichtigkeit des schuldrechtlichen Geschäfts über einen ...
§ 340 UmwG Barabfindung (vom 01.03.2023)
... Mitgliedschaften gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten; nicht anzuwenden sind insoweit § 71 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes und die Anordnung der Nichtigkeit des schuldrechtlichen Geschäfts über einen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 5 BilMoG Änderung des Aktiengesetzes
... vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), wird wie folgt geändert: 1. § 71 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Dieser Erwerb ist ferner nur ...

Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 2 VirHVEG Änderung des Aktiengesetzes
... und die Wörter „§ 118a Absatz 1 Satz 4" eingefügt. 2. In § 71 Absatz 1 Nummer 4 werden nach dem Wort „Kreditinstitut" die Wörter „oder ...

Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 ARUG Änderung des Aktiengesetzes
... 38 Abs. 3 entsprechend." e) Absatz 10 wird aufgehoben. 6. § 71 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nr. 7 Satz 3 und Nr. 8 Satz 1 wird ...

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... seiner Anteile gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten; nicht anzuwenden sind insoweit § 71 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes sowie die Anordnung der Nichtigkeit des schuldrechtlichen Geschäfts über einen ... Mitgliedschaften gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten; nicht anzuwenden sind insoweit § 71 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes und die Anordnung der Nichtigkeit des schuldrechtlichen Geschäfts über einen ...
Artikel 7 UmwRLUG Änderung des Aktiengesetzes
... (BGBl. 2023 I Nr. 10) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 71 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 werden nach der Angabe „§ 207 Abs. 1 Satz 1" ein Komma und die Wörter ...

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 1 ARUG II Änderung des Aktiengesetzes
... gemäß § 179a, c) der Erwerb eigener Aktien nach § 71 Absatz 1 Nummer 7 und 8 Satzteil vor Satz 2, d) Verträge der Gesellschaft mit Gründern im Sinne des ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 11 ZuFinG Änderung des Börsengesetzes
... (Andienungsrecht). (2) Für den zulässigen Erwerb eigener Aktien gilt § 71 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 1 des Aktiengesetzes mit der Maßgabe, dass die Obergrenze 30 Prozent des Grundkapitals beträgt, wenn die ... nach Absatz 1 zu erfüllen. (3) Der Erfüllung des Andienungsrechts stehen § 71 Absatz 2 Satz 2 und § 57 Absatz 1 und 2 des Aktiengesetzes nicht entgegen. Sie ist nicht als Leistung ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 19.04.2007 BGBl. I S. 542
Artikel 1 2. UmwGÄndG Änderung des Umwandlungsgesetzes
...  b) Der zweite Halbsatz wird wie folgt gefasst: „§ 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes und § 33 Abs. 2 Satz 3 zweiter Halbsatz erste Alternative ... Haftung über den Erwerb eigener Geschäftsanteile gelten entsprechend, jedoch sind § 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes und § 33 Abs. 2 Satz 3 zweiter Halbsatz erste Alternative ...