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Zitierungen von § 140 AktG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 140 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG)
Artikel 2 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5247
§ 5 WStBG Ausgestaltung der Aktien (vom 17.07.2020)
... gezahlt werden kann, dieser nachzuzahlen ist. Für diesen Nachzahlungsanspruch gilt § 140 Absatz 3 des Aktiengesetzes entsprechend. Der Vorstand kann auch Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgeben, bei denen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Aktienrechtsnovelle 2016
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2565
Artikel 1 AktRNG 2016 Änderung des Aktiengesetzes
... die Satzung nichts anderes bestimmt, ist eine Vorabdividende nachzuzahlen." 17. § 140 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des COVID-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche Folgeänderungen
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
Artikel 3 CovStMG Änderung des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... wird oder gezahlt werden kann, dieser nachzuzahlen ist. Für diesen Nachzahlungsanspruch gilt § 140 Absatz 3 des Aktiengesetzes entsprechend." bb) In dem neuen Satz 4 wird das Wort „insbesondere" ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

D-Markbilanzgesetz
G. v. 21.08.1949 WiGBl. 279; aufgehoben durch Artikel 48 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 50 DMBG Prüfungspflicht bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind in entsprechender Anwendung der §§ 135 bis 141 des Aktiengesetzes sowie des § 48 dieses Gesetzes zu prüfen, wenn entweder  ...