interne Verweise§ 255a AktG Gewährung zusätzlicher Aktien (vom 15.12.2023) ... die Kapitalerhöhung kann bestimmt werden, dass anstelle einer baren Ausgleichszahlung ( § 255 Absatz 4 ) zusätzliche Aktien der Gesellschaft gewährt werden. § 72a Absatz 1 Satz ... ist den anspruchsberechtigten Aktionären Ausgleich durch eine bare Zuzahlung gemäß § 255 Absatz 4 bis 7 zu gewähren, 1. um Spitzenbeträge auszugleichen oder 2. wenn die ... niedrigen Einlage nicht ausgeschüttet oder geleistet worden sind. (6) § 255 Absatz 5 bis 7 ist mit Ausnahme von Absatz 6 Satz 1 entsprechend anzuwenden. Ansprüche auf eine ... eine Entschädigung in Geld gemäß den Absätzen 3 und 4 sind gemäß § 255 Absatz 6 Satz 1 ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, zu dem die Abfindung oder der Anspruch auf Gewinnausschüttung ...
Zitat in folgenden NormenEinführungsgesetz zum Aktiengesetz
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1185; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Gesetz zur Aufhebung der Beschränkung des Niederlassungsbereichs von Kreditinstituten
G. v. 24.12.1956 BGBl. I S. 1073
§ 4 KredInstNdlAufhG ... §§ 233ff. des Aktiengesetzes oder die Übertragung des Vermögens nach § 255 des Aktiengesetzes oder nach dem Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und ...
Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)
Artikel 1 G. v. 12.06.2003 BGBl. I S. 838; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 1 SpruchG Anwendungsbereich (vom 15.12.2023) ... der zusätzlich zu gewährenden Aktien für Aktionäre bei Kapitalerhöhungen ( § 255 Absatz 4 bis 7 und § 255a des Aktiengesetzes); 2. des Ausgleichs für außenstehende ...
§ 10a SpruchG Gewährung zusätzlicher Aktien (vom 15.12.2023) ... dem Zinsanspruch gemäß § 72a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 des Umwandlungsgesetzes oder § 255 Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit § 255a Absatz 6 des Aktiengesetzes zugrunde zu legenden ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 1 ZuFinG Änderung des Spruchverfahrensgesetzes ... der zusätzlich zu gewährenden Aktien für Aktionäre bei Kapitalerhöhungen ( § 255 Absatz 4 bis 7 und § 255a des Aktiengesetzes);". b) Die bisherigen Nummern 1 bis 6 werden ... dem Zinsanspruch gemäß § 72a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 des Umwandlungsgesetzes oder § 255 Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit § 255a Absatz 6 des Aktiengesetzes zugrunde zu legenden ...
Artikel 13 ZuFinG Änderung des Aktiengesetzes ... „Die Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien kann nicht vorgesehen werden." 13. § 255 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort „werden" ... das Gericht nach den Vorschriften des Spruchverfahrensgesetzes bestimmt." 14. Nach § 255 werden die folgenden §§ 255a und 255b eingefügt: „§ 255a ... die Kapitalerhöhung kann bestimmt werden, dass anstelle einer baren Ausgleichszahlung ( § 255 Absatz 4 ) zusätzliche Aktien der Gesellschaft gewährt werden. § 72a Absatz 1 Satz 2 des ... ist den anspruchsberechtigten Aktionären Ausgleich durch eine bare Zuzahlung gemäß § 255 Absatz 4 bis 7 zu gewähren, 1. um Spitzenbeträge auszugleichen oder 2. wenn die ... niedrigen Einlage nicht ausgeschüttet oder geleistet worden sind. (6) § 255 Absatz 5 bis 7 ist mit Ausnahme von Absatz 6 Satz 1 entsprechend anzuwenden. Ansprüche auf eine ... eine Entschädigung in Geld gemäß den Absätzen 3 und 4 sind gemäß § 255 Absatz 6 Satz 1 ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, zu dem die Abfindung oder der Anspruch auf Gewinnausschüttung ... (6) Für den Beschluss über die Kapitalerhöhung nach Absatz 1 gilt § 255 Absatz 2 ...
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