Zitierungen von § 8 Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BinSchAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BinSchAusbV Zielsetzung der Berufsausbildung
... Die in Satz 1 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 8 und 9 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Binnenschifferausbildungsverordnung (BinSchAusbV)
V. v. 02.03.2022 BGBl. I S. 257
§ 17 BinSchAusbV Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
... vereinbaren und 2. der oder die Auszubildende noch nicht die Zwischenprüfung nach § 8 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin vom 20. Januar 2005 (BGBl. I S. 121, 925) absolviert ...

Binnenschifffahrtskapitänausbildungsverordnung (BinSchKapAusbV)
V. v. 02.03.2022 BGBl. I S. 271
§ 16 BinSchKapAusbV Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
... vereinbaren und 2. der oder die Auszubildende noch nicht die Zwischenprüfung nach § 8 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin vom 20. Januar 2005 (BGBl. I S. 121, 925) absolviert ...


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