Artikel 4 - Verkehrsfinanzgesetz 1971 (VerkFinG 1971 k.a.Abk.)

G. v. 28.02.1972 BGBl. I S. 201; zuletzt geändert durch Artikel 99 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Geltung ab 01.03.1972; FNA: 910-7 Allgemeines Straßenbaurecht
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Artikel 4 Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

(Änderungsvorschrift)

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Zitierungen von Artikel 4 Verkehrsfinanzgesetz 1971

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 VerkFinG 1971 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerkFinG 1971 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 VerkFinG 1971 Neubekanntgabe des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... Verkehr wird ermächtigt, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in der sich aus Artikel 4 ergebenden Fassung neu bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu ...


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