Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 09.05.2017 aufgehoben
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Anlage - Sportbootführerscheinverordnung-See (SportbootFüV-See k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 19.03.2003 BGBl. I S. 367; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016
Geltung ab 01.01.1974; FNA: 9511-19 Verkehrsordnung
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Anlage (zu § 1 Abs. 2)


Anlage hat 1 frühere Fassung

Abbildung Vorderseite Sportbootführerschein-See (BGBl. I 2004 S. 309)


Abbildung Rückseite Sportbootführerschein-See (BGBl. I 2004 S. 310)


In der Anlage werden am Ende die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.


Text in der Fassung des Artikels 554 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. August 2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147 m.W.v. 8. September 2015

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Frühere Fassungen von Anlage Sportbootführerscheinverordnung-See

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 554 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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