Nummer | Stoff | Anwendung nur zulässig |
1 | 2 | 3 |
1 | Blausäure und Blausäure entwickelnde Verbindungen | zur Begasung 1. in Mühlen und Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben und in Transportmitteln und -behältern gegen Vorratsschädlinge; 2. von Pflanzen in Vegetationsruhe; 3. in Gewächshäusern. |
2 | Deiquat | 1. zur Krautabtötung bei Kartoffeln; 2. zur Abreifebeschleunigung a) bei Raps, Ackerbohnen und Futtererbsen; b) bei Leguminosen, Ölrettich, Lein und Phacelia, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind; 3. zum Hopfenputzen, auch mit gleichzeitiger Unkrautbekämpfung, in der Zeit vom 1. Juli bis 31. August. |
3 | Methylbromid (Monobrommethan) | 1. zur Begasung in Mühlen, in Lagerräumen, in Vorratsräumen und anderen Räumen in Lebensmittelbetrieben, in Vakuumkammern, in gasdichten Kleinsilos, in Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge; 2. zur Bodenbehandlung außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten im Zierpflanzenbau, in Baum- schulen, in Rebschulen und bei der Erzeugung von Pflanzkartof- feln in Zuchtgärten. |
4 | Paraquat | 1. zur Behandlung a) gegen Unkräuter und Deckfrüchte im Mais- und Zucker- rübenbau vor der Saat oder vor dem Auflaufen; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr; b) gegen Unkräuter in Baumschul-Saatbeeten; auf derselben Fläche jedes vierte Jahr; c) gegen Unkräuter im Weinbau im Pflanzjahr und bis zum dritten Standjahr der Reben; 2. zur Abreifebeschleunigung bei Kulturgräsern, deren Samen zur Saatguterzeugung bestimmt sind. |
5 | Phosporwasserstoff entwickelnde Verbindungen, ausgenommen Zinkphosphid als rodentizides Ködermittel | zur Begasung 1. in Lagerräumen, Vorratsräumen, Silozellen, Transportmitteln und -behältern und unter gasdichten Planen gegen Vorratsschädlinge; 2. außerhalb von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutz- gebieten a) gegen die Schermaus (Arvicola terrestris L.); b) gegen den Hamster (Cricetus cricetus L.) und den Maulwurf (Talpa europaea L.), nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde. |
6 | Schwefelkohlenstoff | zur Bodenbehandlung im Weinbau gegen Befallsherde der Reblaus (Daktylosphaira vitifoliae Fitch), nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde. |
7 | Thallium-I-sulfat | in geschlossenen Räumen. |
8 | Zinkphosphid | in Ködern; außerhalb von Forsten nur in verdeckt ausgebrachten Ködern. |