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Änderung § 9 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 01.12.2013

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 9 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2013 geltenden Fassung
§ 9 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 25.11.2013 BGBl. I S. 4020
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 9 (neu)


(Text neue Fassung)

§ 9 Anwendbarkeit von Vorschriften


vorherige Änderung

 


Die Nummern 1a, 5a und 7 der Anlage 3 Abschnitt A sind ab dem 31. Mai 2016 nicht mehr anzuwenden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

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