§ 11 Bahnübergänge
Die Vorschriften des § 11 und der Anlage 4 der EBO gelten entsprechend.
interne Verweise§ 40 ESBO Fahrgeschwindigkeit ... 30 km/h fahren, über Bahnübergänge ohne technische Sicherung (vgl. § 11 Abs. 3 EBO) höchstens 20 km/h. (5) Nachgeschobene Züge dürfen ...
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