§ 48 - Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO)

V. v. 25.02.1972 BGBl. I S. 269; zuletzt geändert durch Artikel 519 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.04.1972; FNA: 933-11 Eisenbahnbaurecht und Eisenbahnbetriebsrecht
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§ 48 Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen


§ 48 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Vorschriften der §§ 62 bis 64a der EBO gelten entsprechend.

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Zitierungen von § 48 ESBO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 ESBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ESBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 49 ESBO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.03.2008)
... des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt, wer entgegen den Vorschriften des § 48 vorsätzlich 1. (aufgehoben) 2. an einer nicht dazu bestimmten Seite ... § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer entgegen den Vorschriften des § 48 vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ...


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