Der Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik wird
- 1.
- gemäß § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nr. 27, Installateur und Heizungsbauer, der Anlage A der Handwerksordnung sowie
- 2.
- gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes
staatlich anerkannt.