Für Fertigarzneimittel nach § 1, für die in den Anlagen keine Meßzahl für die Packungsgröße bestimmt ist, wird eine Zuzahlung der Zuzahlungsstufe 1 erhoben, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.
... von ihnen in Verkehr gebrachten Fertigarzneimittel nach § 1 die nach den §§ 1 und 4 maßgebliche Zuzahlungsstufe. Fertigarzneimittel, die für mehrere Anwendungsgebiete ...