Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2004 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 1 - Verordnung über die Zuzahlung bei der Abgabe von Arznei- und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (ZZV k.a.Abk.)

V. v. 09.09.1993 BGBl. I S. 1557; aufgehoben durch Artikel 25 i.V.m. Artikel 37 Abs. 6 G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190 und i.V.m. V. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1318
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 860-5-10 Sozialgesetzbuch
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Anlage 1 Abgeteilte orale Darreichungsformen (Stückzahl)



(siehe BGBl. I 1993 S. 1559 - 1560)



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