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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Zuzahlung bei der Abgabe von Arznei- und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ZZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ZZV
... die Zuzahlung für jedes enthaltene Arzneimittel nach Absatz 1 zu ermitteln und nach § 5 Abs. 1 Satz 3 anzugeben. (3) Absatz 1 gilt nicht für Fertigarzneimittel, die nach ...
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