§ 16a - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung


§ 16a hat 4 frühere Fassungen und wird in 22 Vorschriften zitiert

(1) 1Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung soll erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. 2Während des Aufenthalts nach Satz 1 darf eine Aufenthaltserlaubnis nicht für Beschäftigungen nach § 19c Absatz 1 in Verbindung mit einer Regelung der Beschäftigungsverordnung für vorübergehende Beschäftigungen erteilt werden. 3§ 9 findet keine Anwendung, es sei denn, der Ausländer war vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Satz 1 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a oder 18b. 4Der Aufenthaltszweck der betrieblichen qualifizierten Berufsausbildung nach Satz 1 umfasst auch den Besuch eines Deutschsprachkurses zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung, insbesondere den Besuch eines berufsbezogenen Deutschsprachkurses nach der Deutschsprachförderverordnung.

(2) 1Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung soll erteilt werden, wenn sie nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt und sich der Bildungsgang nicht überwiegend an Staatsangehörige eines Staates richtet. 2Bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen der Länder mit öffentlichen Stellen in einem anderen Staat über den Besuch inländischer Schulen durch ausländische Schüler bleiben unberührt. 3Aufenthaltserlaubnisse zur Teilnahme am Schulbesuch können auf Grund solcher Vereinbarungen nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung zugestimmt hat. 4Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(3) 1Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nur zur Ausübung einer vom Zweck nach Absatz 1 oder Absatz 2 unabhängigen Beschäftigung von bis zu 20 Stunden je Woche. 2Bei einer qualifizierten Berufsausbildung wird ein Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verlangt, wenn die für die konkrete qualifizierte Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse weder durch die Bildungseinrichtung geprüft worden sind noch durch einen vorbereitenden Deutschsprachkurs erworben werden sollen.

(4) Bevor die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer qualifizierten Berufsausbildung aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, zurückgenommen, widerrufen oder gemäß § 7 Absatz 2 Satz 2 nachträglich verkürzt wird, ist dem Ausländer für die Dauer von bis zu sechs Monaten die Möglichkeit zu geben, einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen.


Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung G. v. 16. August 2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54 m.W.v. 1. März 2024

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Frühere Fassungen von § 16a AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2024Artikel 2 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
vom 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
aktuell vorher 24.06.2020Artikel 26a Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 12.06.2020 BGBl. I S. 1248
aktuell vorher 01.03.2020Artikel 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz
vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
aktuell vorher 01.08.2017Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
vom 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
aktuellvor 01.08.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 16a AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16a AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 AufenthG Begriffsbestimmungen (vom 01.03.2024)
... Der Lebensunterhalt gilt für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16a bis 16c, 16e sowie 16f mit Ausnahme der Teilnehmer an Sprachkursen, die nicht der ...
§ 9a AufenthG Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU (vom 01.03.2020)
... 1 Abs. 2 Nr. 2 beschriebenen entspricht, 4. sich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a oder § 16b oder 5. sich zu einem sonstigen seiner Natur nach vorübergehenden ...
§ 17 AufenthG Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes (vom 01.03.2024)
... 1 und 2 soll in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur nach den §§ 16a , 16b oder 19c Absatz 2 oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt ...
§ 20 AufenthG Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (vom 01.03.2024)
... Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung im Bundesgebiet im Rahmen eines Aufenthalts nach § 16a eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu zwölf Monate erteilt werden, 4. kann ...
§ 38a AufenthG Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte (vom 18.11.2023)
... nach Absatz 1 für ein Studium oder für sonstige Ausbildungszwecke erteilt, sind die §§ 16a und 16b entsprechend anzuwenden. In den Fällen des § 16a wird der ... sind die §§ 16a und 16b entsprechend anzuwenden. In den Fällen des § 16a wird der Aufenthaltstitel ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt.  ...
§ 42 AufenthG Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht (vom 23.12.2023)
...  1. Beschäftigungen, für die Ausländer nach § 4a Absatz 2 Satz 1, § 16a Absatz 1 Satz 1 , den §§ 16d, 16e Absatz 1 Satz 1, den §§ 19, 19b, 19c Absatz 1 und 2 sowie ...
§ 71 AufenthG Zuständigkeit (vom 18.11.2023)
... einrichten, die bei Visumanträgen nach § 6 zu Zwecken nach den §§ 16a , 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 18g, 19, ...
§ 72 AufenthG Beteiligungserfordernisse (vom 17.04.2024)
... Polizeibehörde. (7) Zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 16a , 16d, 16e, 16g, 18a, 18b, 18c Absatz 3, des § 18g und der §§ 19 bis 19c können ...
§ 81a AufenthG Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (vom 01.03.2024)
... in Vollmacht des Ausländers, der zu einem Aufenthaltszweck nach den §§ 16a , 16d, 18a, 18b, 18c Absatz 3 und nach § 18g einreisen will, ein beschleunigtes ...
§ 98 AufenthG Bußgeldvorschriften (vom 01.03.2024)
... 4a Absatz 3 Satz 4 oder Absatz 4, § 6 Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 4 erster Halbsatz, § 16a Absatz 3 Satz 1 , § 16b Absatz 3, auch in Verbindung mit Absatz 7 Satz 3, § 16b Absatz 5 Satz 3 zweiter ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 353
§ 8 BeschV Betriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (vom 01.03.2024)
... Die Zustimmung kann für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 16a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden. (2) Die Zustimmung kann für die Erteilung einer ...
§ 34 BeschV Beschränkung der Zustimmung (vom 01.03.2020)
... Jahre erteilt. (3) Bei Beschäftigungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung nach § 16a Absatz 1 und § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes ist die Zustimmung wie folgt zu ...

Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV)
V. v. 04.05.2016 BAnz AT 04.05.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
§ 4 DeuFöV Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (vom 01.07.2023)
... die Zustimmung nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 16a des Aufenthaltsgesetzes erteilt hat, soweit diese erforderlich ist. (2) Personen nach § 2, die ...

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
G. v. 22.07.1913 RGBl. S. 583; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
§ 10 StAG (vom 31.12.2022)
... eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16a , 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 ...

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 71 SGB X Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse (vom 01.01.2023)
... des Ausländers Daten über die Zustimmung nach § 4a Absatz 2 Satz 1, § 16a Absatz 1 Satz 1 und § 18 Absatz 2 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes, c) für eine Entscheidung ... die Erteilung, den Widerruf oder Beschränkungen der Zustimmung nach § 4 Absatz 2 Satz 1, § 16a Absatz 1 Satz 1 und § 18 Absatz 2 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes oder eines Versicherungsschutzes oder die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Ausbildung § 16 Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung § 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung § 16b Studium § 16c ... aa) In Satz 5 wird die Angabe „§ 16" durch die Wörter „den §§ 16a bis 16c, 16e sowie 16f mit Ausnahme der Teilnehmer an Sprachkursen, die nicht der ... a) In Nummer 4 wird die Angabe „§ 16 oder § 17" durch die Angabe „ § 16a oder § 16b" ersetzt. b) In Nummer 5 Buchstabe a wird die Angabe ... erfolgt so, dass die Interessen der öffentlichen Sicherheit beachtet werden. § 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung (1) Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der ... 1, 3 und 4 darf eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck nur nach den §§ 16a , 16b, 18a, 18b oder 19c oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden. § 20 ... 2 soll in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur nach den §§ 16a , 16b, 18a oder 18b oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden."  ... Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung im Bundesgebiet im Rahmen eines Aufenthalts nach § 16a eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu zwölf Monate erteilt werden, oder 4. ... bb) In Satz 3 wird die Angabe „§§ 16 und 17" durch die Angabe „ §§ 16a und 16b" ersetzt. cc) In Satz 4 wird die Angabe „§ 17" durch die ... ersetzt. cc) In Satz 4 wird die Angabe „§ 17" durch die Angabe „ § 16a " ersetzt. b) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 39 Abs. 4" durch die ... 1. Beschäftigungen, für die Ausländer nach § 4a Absatz 2 Satz 1, § 16a Absatz 1 Satz 1 , den §§ 16d, 16e Absatz 1 Satz 1, den §§ 19, 19b, 19c Absatz 1 und 2 sowie ... § 69 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 5 wird die Angabe „ § 16a " durch die Angabe „§ 16c", die Angabe „§ 19c" durch die ... einrichten, die bei Visumanträgen nach § 6 zu Zwecken nach den §§ 16a , 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 19, 19b, ... wie folgt gefasst: „(7) Zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 16a , 16d, 16e, 18a, 18b, 18c Absatz 3 und der §§ 19 bis 19c können die ... in Vollmacht des Ausländers, der zu einem Aufenthaltszweck nach den §§ 16a , 16d, 18a, 18b und 18c Absatz 3 einreisen will, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren ... Absatz 3 wird Absatz 2. d) Absatz 4 wird Absatz 3 und in Satz 1 wird die Angabe „ §§ 16a und 20a" durch die Angabe „§§ 16c und 18e" und die Angabe „§ ... Satz 1 wird wie folgt geändert: aaa) In Nummer 1 werden die Wörter „ § 16a Absatz 1 und § 20a Absatz 1" durch die Wörter „§ 16c Absatz 1 und § 18e ...
Artikel 52 FachKrEG Änderung der Deutschsprachförderverordnung
... die Zustimmung nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 16a des Aufenthaltsgesetzes erteilt hat, soweit diese erforderlich ist." 2. Dem § 5 werden die folgenden ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Nach der Angabe zu § 16 werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 16a Mobilität im Rahmen des Studiums § 16b Teilnahme an Sprachkursen und ... bis 8 genannten Voraussetzungen vorliegt." 7. Nach § 16 werden die folgenden §§ 16a und 16b eingefügt: „§ 16a Mobilität im Rahmen des Studiums ... Nach § 16 werden die folgenden §§ 16a und 16b eingefügt: „ § 16a Mobilität im Rahmen des Studiums (1) Für einen Aufenthalt zum Zweck des ... Absatz 1 genannten Voraussetzungen anzuzeigen. (4) Wenn im Rahmen des Aufenthalts nach § 16a ein Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben wurde, gilt für die Erteilung einer ... Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragt. (3) Die Einreise und der Aufenthalt nach § 16a oder § 20a werden durch die Ausländerbehörde abgelehnt, wenn 1. die ... die Ausländerbehörde abgelehnt, wenn 1. die jeweiligen Voraussetzungen von § 16a Absatz 1 oder § 20a Absatz 1 nicht vorliegen, 2. über das Vermögen der ... aufnehmende Einrichtung keine Geschäftstätigkeit ausübt, 6. die nach § 16a Absatz 1 oder § 20a Absatz 1 vorgelegten Unterlagen in betrügerischer Weise erworben, ... wurde oder betrieben wird, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu dem in § 16a oder § 20a genannten Zweck zu erleichtern, 8. Beweise oder konkrete Anhaltspunkte ... Aufenthalt zu anderen Zwecken nutzt oder nutzen wird als zu jenen, die in der Mitteilung nach § 16a Absatz 1 oder § 20a Absatz 1 angegeben wurden, oder 9. ein Ausweisungsinteresse besteht; ... 1 Nummer 1 bis 8 hat innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der vollständigen Mitteilung nach § 16a Absatz 1 Satz 1 oder § 20a Absatz 1 Satz 1 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu ... das Mitteilungsverfahren im Zusammenhang mit der kurzfristigen Mobilität von Studenten nach § 16a , von unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern nach § 19c und von Forschern nach § ... nationale Kontaktstelle nach Artikel 37 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/801 Mitteilungen nach § 16a Absatz 1 und § 20a Absatz 1 entgegen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge  ... 1. prüft die Mitteilungen hinsichtlich der Vollständigkeit der nach § 16a Absatz 1 oder § 20a Absatz 1 vorzulegenden Nachweise, 2. leitet die Mitteilungen ... nach dem Wort „Voraussetzungen" die Wörter „der Mobilität nach den §§ 16a und 20a und" eingefügt und wird die Angabe „§ 16 Abs. 6" durch die ... den Inhalt und den Tag einer Entscheidung über 1. die Ablehnung der nach § 16a Absatz 1 und § 20a Absatz 1 mitgeteilten Mobilität nach § 20c Absatz 3 sowie 2. ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 27.02.2024)
... des Absatzes 3 bleibt unberührt." 4a. (aufgehoben) 5. § 16a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... 1 und 2 soll in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur nach den §§ 16a , 16b oder 19c Absatz 2 oder in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden." ...
Artikel 3 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 23.12.2023)
... Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung im Bundesgebiet im Rahmen eines Aufenthalts nach § 16a eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, 4. ist einem Ausländer nach der ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 26a 7. SGBIVuaÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... 2020 (BGBl. I S. 1241) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 16a Absatz 3 Satz 1 wird nach dem Wort „Aufenthaltserlaubnis" das Wort „nur" eingefügt, ... 4a Absatz 3 Satz 4 oder Absatz 4, § 6 Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 4 erster Halbsatz, § 16a Absatz 3 Satz 1 , § 16b Absatz 3, auch in Verbindung mit Absatz 7 Satz 3, § 16b Absatz 5 Satz 3 zweiter ...

Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 5 FachKrEFV Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung
... 18d des Aufenthaltsgesetzes forschen will, cc) mit einem Aufenthaltstitel nach §§ 16a , 16b, 16d, 16e oder 16f Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die jeweils zulässigen ...


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