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Zitierungen von § 5 KVdR-AusglV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 KVdR-AusglV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KVdR-AusglV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 KVdR-AusglV Summe der beitragspflichtigen Einnahmen
... für die Monate in einem Berichtszeitraum festgesetzten Beitragsforderungen ohne die in § 5 Abs. 1 dieser Verordnung und die in den §§ 239 und 245 des Fünften Buches ... Teil der im Haushaltsplan angesetzten Beitragseinnahmen für die Mitglieder ohne die in § 5 Abs. 1 dieser Verordnung und die in den §§ 239 und 245 des Fünften Buches ...
§ 9 KVdR-AusglV Finanzierungsanteil
... Leistungsaufwendungen der Krankenkassen wird mit den Beiträgen ohne die in § 5 Abs. 1 genannten Beiträge und ohne die Beiträge nach § 245 des Fünften Buches ...
§ 10 KVdR-AusglV Vorläufiger Vomhundertsatz
... ausgleichsfähigen Leistungsaufwendungen aller Krankenkassen um die nach § 5 Abs. 2 vorausgeschätzten Beiträge zu mindern; der Unterschiedsbetrag ist mit der Zahl ... Leistungsaufwendungen, der Summe der beitragspflichtigen Einnahmen oder der in § 5 Abs. 1 genannten Beiträge entspricht, so hat es die Abweichung bei der Feststellung des ...
§ 11 KVdR-AusglV Monatliche Abschlagszahlungen
... der Krankenkasse höher als die Summe des Finanzierungsanteils nach Absatz 1 und der in § 5 Abs. 1 Nr. 2 genannten im Vormonat als Einnahme gebuchten Beiträge, so erhält die ... der Krankenkasse niedriger als die Summe des Finanzierungsanteils nach Absatz 1 und der in § 5 Abs. 1 Nr. 2 genannten im Vormonat als Einnahme gebuchten Beiträge, so erhält die ...
§ 13 KVdR-AusglV Jahresausgleich
...  1. die Summe der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (§ 5 Abs. 1), 2. für jede Krankenkasse und für alle Krankenkassen ... c) die Summe der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, d) die Summe der Beiträge zur Krankenversicherung der ... d) die Summe der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner nach § 5 Abs. 1 Nr. 3, e) die Summe der nach § 231 Abs. 2 des Fünften ...
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