§ 7 Rückzahlungsfrist bei Sparverträgen mit festgelegten Sparraten
Die auf Grund eines Sparvertrags mit festgelegten Sparraten eingezahlten Sparbeiträge dürfen ein Jahr nach dem Tag der letzten Einzahlung, jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem letzten regelmäßigen Fälligkeitstag, zurückgezahlt werden.
interne Verweise§ 11 WoPDV 1996 Anzeigepflicht ... in denen 1. Sparbeiträge vor Ablauf der in den §§ 5 und 7 bezeichneten Fristen zurückgezahlt werden, 2. Sparbeiträge und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4762/a66130.htm