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Zitierungen von § 4 WoPDV 1996

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 WoPDV 1996 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoPDV 1996 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 WoPDV 1996 Rückzahlungsfrist bei allgemeinen Sparverträgen
... Sparbeiträge dürfen erst nach Ablauf der vereinbarten Festlegungsfrist (§ 4 ) zurückgezahlt werden. Die Festlegungsfrist beginnt am 1. Januar, wenn der Vertrag vor dem 1. ...
§ 6 WoPDV 1996 Sparverträge mit festgelegten Sparraten
... im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes sind Verträge mit einem der in § 4 Abs. 1 bezeichneten Unternehmen, in denen sich der Prämienberechtigte verpflichtet, für ...
§ 9 WoPDV 1996 Vorzeitige Rückzahlung
... Fristen, außer in den Fällen des § 12, Sparbeiträge im Sinne des § 4 oder des § 6 zurückgezahlt werden, werden Prämien nicht ausgezahlt; bereits ...
§ 10 WoPDV 1996 Verwendung der Sparbeiträge
... Die auf Grund eines allgemeinen Sparvertrags (§ 4 ) oder eines Sparvertrags mit festgelegten Sparraten (§ 6) eingezahlten Beträge sind von ...
§ 11 WoPDV 1996 Anzeigepflicht
... in § 4 Abs. 1 bezeichneten Unternehmen haben, außer im Fall des Todes des Prämienberechtigten ...
§ 12 WoPDV 1996 Übertragung und Umwandlung von Sparverträgen
... nicht zurückgefordert, wenn 1. allgemeine Sparverträge (§ 4 ) und Sparverträge mit festgelegten Sparraten (§ 6) während ihrer Laufzeit unter ... (2) In Fällen der Übertragung (Absatz 1 Nr. 1) gelten die §§ 4 bis 11 weiter mit der Maßgabe, daß die bisherigen Einzahlungen als Einzahlungen auf ...
 
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