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Eingangsformel - Verordnung über die Untersuchung männlicher Tiere zur Erteilung der Besamungserlaubnis (BesamErlV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b und c des Tierzuchtgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1998 (BGBl. I S. 145) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

 
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