Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung:
- a)
- Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
- b)
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- c)
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- d)
- Umweltschutz,
- e)
- Kundenorientierung,
- f)
- Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- g)
- Entwerfen und Ausführen von Gestaltungsarbeiten,
- h)
- Herstellen von Beschriftungen und Kommunikationsmitteln,
- i)
- Durchführen von Maßnahmen zum Holz- und Bautenschutz,
- k)
- Durchführen von Energiesparmaßnahmen, Ausbau- und Montagearbeiten,
- l)
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen;
- 2.
- in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege:
- a)
- Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
- b)
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- c)
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- d)
- Umweltschutz,
- e)
- Kundenorientierung,
- f)
- Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- g)
- Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen,
- h)
- Ausführen von historischen und gestalterischen Arbeitstechniken,
- i)
- Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege,
- k)
- Ausführen von Reproduktionen und Rekonstruktionen nach historischen Vorlagen,
- l)
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen;
- 3.
- in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz:
- a)
- Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
- b)
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- c)
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- d)
- Umweltschutz,
- e)
- Kundenorientierung,
- f)
- Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
- g)
- Einrichten von Baustellen, Bedienen und in Stand halten von Geräten, Maschinen und Anlagen,
- h)
- In Stand halten und in Stand setzen von Bauwerken und Anlagen,
- i)
- Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen,
- k)
- Durchführen von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Bauwerken und Bauteilen aus Beton,
- l)
- Herstellen von Kommunikationsmitteln für Sicherheits- und Leitfunktionen,
- m)
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.