interne Verweise§ 4 MalerLackAusbV Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ... Berufsausbildung ist entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan (Anlagen 1 und 2) während einer Dauer von acht Wochen wie folgt in überbetrieblichen ... Ausbildungsjahr der Berufsausbildung in zwei Wochen Fertigkeiten und Kenntnisse aus der Anlage 1 im Abschnitt I, laufende Nummern 9 bis 12, 2. im zweiten Ausbildungsjahr der ... Ausbildungsjahr der Berufsausbildung in drei Wochen Fertigkeiten und Kenntnisse aus der Anlage 1 im Abschnitt II, laufende Nummern 7 und 8, 3. im dritten Ausbildungsjahr der ...
§ 7 MalerLackAusbV Ausbildungsrahmenpläne ... in § 5 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 1 für die berufliche Grundbildung und für die berufliche Fachbildung und die in § 6 ...
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