Änderung Anhang Hausordnung des Deutschen Bundestages vom 25.08.2020

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anhang a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.08.2020 geltenden Fassung
Anhang n.F. (neue Fassung)
in der am 25.08.2020 geltenden Fassung
durch B. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1949
 

(Text alte Fassung)

Anhang zur Hausordnung


(Text neue Fassung)

Anhang zur Hausordnung


(Textabschnitt unverändert)

§ 112 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) *)

§ 106b des Strafgesetzbuches (StGB)


---
*) Anm. d. Red.: Die jeweils geltende Fassung der beiden Paragraphen finden Sie über die beiden Links.



 



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