Änderung Anhang Hausordnung des Deutschen Bundestages vom 01.06.2017

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Anhang a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2017 geltenden Fassung
Anhang n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2017 geltenden Fassung
durch B. v. 30.05.2017 BGBl. I S. 1290
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anhang zur Hausordnung


§ 112 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) *)

§ 106b des Strafgesetzbuches (StGB)


---
*) Anm. d. Red.: Die jeweils geltende Fassung der beiden Paragraphen finden Sie über die beiden Links.



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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