(1) Zuchtläufer und Mastschweine sind in der Gruppe zu halten. Umgruppierungen sind möglichst zu vermeiden.
(2) Wer Zuchtläufer oder Mastschweine hält, muss entsprechend dem Durchschnittsgewicht der Tiere für jedes Schwein mindestens eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche nach folgender Tabelle zur Verfügung stellen:
Durchschnitts- gewicht in Kilogramm | Fläche in Quadratmetern |
über 30 bis 50 | 0,5 |
über 50 bis 110 | 0,75 |
über 110 | 1,0. |
Mindestens die Hälfte der Mindestfläche nach Satz 1 muss als Liegebereich nach §
17 Abs. 3 Nr. 8 zur Verfügung stehen.
(3) §
23 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 gilt entsprechend.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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§ 26 TierSchNutztV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.08.2006) ... 23 Abs. 2 Nr. 1 oder 2, § 23 Abs. 2 Nr. 3 oder 5, jeweils auch in Verbindung mit § 24 Abs. 3 oder § 25 Abs. 8, oder § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, 2 oder 3, ... dass die dort genannte Temperatur nicht unterschritten wird oder 27. entgegen § 24 Abs. 2 Satz 1 eine Bodenfläche nicht oder nicht richtig zur Verfügung stellt. ...
V. v. 01.08.2006 BGBl. I S. 1804
Artikel 1 2. TierSchNutztVÄndV ... § 23 Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln § 24 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen § ... vorhanden sein. (3) § 22 Abs. 2 gilt entsprechend. § 24 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen (1) ... 23 Abs. 2 Nr. 1 oder 2, § 23 Abs. 2 Nr. 3 oder 5, jeweils auch in Verbindung mit § 24 Abs. 3 oder § 25 Abs. 8, oder § 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, 2 oder 3, ... dass die dort genannte Temperatur nicht unterschritten wird oder 27. entgegen § 24 Abs. 2 Satz 1 eine Bodenfläche nicht oder nicht richtig zur Verfügung stellt." ... 20 0,3. (15) Abweichend von § 24 Abs. 2 dürfen Zuchtläufer und Mastschweine in Haltungseinrichtungen, die vor dem 4. ...