interne Verweise§ 16 TierSchNutztV Anwendungsbereich (vom 04.08.2006) ... Maßgabe der Vorschriften dieses Abschnitts gehalten werden. Die §§ 17 bis 20 und 22 Abs. 2 gelten nicht für Haltungseinrichtungen außerhalb von ...
§ 26 TierSchNutztV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.08.2006) ... 21 Abs. 2 Satz 1 einen Stall nicht oder nicht richtig beleuchtet, 25. entgegen § 22 Abs. 1 Satz 1 ein Ferkel absetzt, 26. entgegen § 22 Abs. 2, auch in Verbindung mit ... 25. entgegen § 22 Abs. 1 Satz 1 ein Ferkel absetzt, 26. entgegen § 22 Abs. 2, auch in Verbindung mit § 23 Abs. 3, nicht sicherstellt, dass die dort genannte ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V. v. 01.08.2006 BGBl. I S. 1804
Artikel 1 2. TierSchNutztVÄndV ... § 21 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen § 22 Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln § 23 Besondere ... Maßgabe der Vorschriften dieses Abschnitts gehalten werden. Die §§ 17 bis 20 und 22 Abs. 2 gelten nicht für Haltungseinrichtungen außerhalb von Ställen. ... ist, so zu halten, dass sie sich jederzeit ungehindert umdrehen können. § 22 Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln (1) Saugferkel dürfen erst ... zwölf Absatzferkel eine Tränk-stelle vorhanden sein. (3) § 22 Abs. 2 gilt entsprechend. § 24 Besondere Anforderungen an das Halten von ... 21 Abs. 2 Satz 1 einen Stall nicht oder nicht richtig beleuchtet, 25. entgegen § 22 Abs. 1 Satz 1 ein Ferkel absetzt, 26. entgegen § 22 Abs. 2, auch in Verbindung ... 25. entgegen § 22 Abs. 1 Satz 1 ein Ferkel absetzt, 26. entgegen § 22 Abs. 2, auch in Verbindung mit § 23 Abs. 3, nicht sicherstellt, dass die dort genannte ...
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