Eingangsformel - Post-Entgeltregulierungsverordnung (PEntgV)

V. v. 22.11.1999 BGBl. I S. 2386; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 324
Geltung ab 11.12.1999; FNA: 900-14-1 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Eingangsformel



Auf Grund des § 21 Abs. 4 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294) verordnet die Bundesregierung:



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