... (BGBl. I S. 2641) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Als im Artenverzeichnis ... wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Als im Artenverzeichnis aufgeführt gelten auch Unterlagen und andere ...