Änderung Anlage 11 StBAPO vom 09.03.2019

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 11 StBAPO, alle Änderungen durch Artikel 1 5. StBAPOÄndV am 9. März 2019 und Änderungshistorie der StBAPO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 11 StBAPO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.03.2019 geltenden Fassung
Anlage 11 StBAPO n.F. (neue Fassung)
in der am 09.03.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 03.11.2022) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 11 (zu § 42 Absatz 1) - gehobener Dienst - Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung


(Text alte Fassung)

- gehobener Dienst - Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung (BGBl. 2012 I S. 1147)


- gehobener Dienst - Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung (BGBl. 2012 I S. 1148)


(Text neue Fassung)

Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 180)


Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 181)


(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 03.11.2022) 



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