Änderung Anlage 16 StBAPO vom 09.03.2019

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 16 StBAPO, alle Änderungen durch Artikel 1 5. StBAPOÄndV am 9. März 2019 und Änderungshistorie der StBAPO

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 16 StBAPO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.03.2019 geltenden Fassung
Anlage 16 StBAPO n.F. (neue Fassung)
in der am 09.03.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 03.11.2022) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 16 (zu § 43 Absatz 4) - gehobener Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung


(Text alte Fassung)

- gehobener Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1156)


- gehobener Dienst - Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung (BGBl. 2012 I S. 1157)


(Text neue Fassung)

Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung, Seite 1 (BGBl. 2019 I S. 182)


Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung, Seite 2 (BGBl. 2019 I S. 183)


(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 03.11.2022) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed