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Zitierungen von § 41 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 11 StBAPO (zu § 42 Absatz 1) - gehobener Dienst - Mitteilung über das Ergebnis der Zwischenprüfung (vom 09.03.2019)
... x 30 (B) (2) x 30 Endpunktzahl A + B Nur bei bestandener Zwischenprüfung ( § 41 Absatz 4 ): Prüfungsgesamtnote (§ 6 Absatz 4 StBAPO) Textvorschlag A (Zwischenprüfung ... Textvorschlag A (Zwischenprüfung bestanden): Sie haben die Zwischenprüfung bestanden ( § 41 Absatz 3 StBAPO ). Ihre Studienleistungen bis zur Zwischenprüfung sind mit der Durchschnittspunktzahl . . . . ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . beurteilt worden. Daraus folgt eine Endpunktzahl nach § 41 Absatz 2 StBAPO von . . . . . . . . . . . . . . . . . . und die Prüfungsgesamtnote . . . . . . . . . . . . . ... mit mindestens 5 Punkten): Sie haben die Zwischenprüfung nicht bestanden ( § 41 Absatz 3 StBAPO ). Begründung: Sie haben nur in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... oder mehr Punkte erreicht und nicht wie gefordert in mindestens drei Prüfungsarbeiten ( § 41 Absatz 3 Nummer 1 StBAPO ). Nach § 4 Absatz 2 Satz 6 StBAG können Sie die Zwischenprüfung einmal ... in der schriftlichen Prüfung): Sie haben die Zwischenprüfung nicht bestanden ( § 41 Absatz 3 StBAPO ). Begründung: Sie haben in der schriftlichen Prüfung nicht die geforderte ... Prüfung nicht die geforderte Durchschnittspunktzahl von mindestens fünf erreicht ( § 41 Absatz 3 Nummer 2 StBAPO). Nach § 4 Absatz 2 Satz 6 StBAG können Sie die ... bestanden, Grund: zu geringe Endpunktzahl): Sie haben die Zwischenprüfung nicht bestanden ( § 41 Absatz 3 StBAPO ). Begründung: Ihre Studienleistungen bis zur Zwischenprüfung sind mit der ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . beurteilt worden. Daraus folgt eine Endpunktzahl nach § 41 Absatz 2 StBAPO von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die von Ihnen erreichte Endpunktzahl liegt ... Die von Ihnen erreichte Endpunktzahl liegt unter der geforderten Endpunktzahl von mindestens 200 ( § 41 Absatz 3 Nummer 3 StBAPO). Nach § 4 Absatz 2 Satz 6 StBAG können Sie die Zwischenprüfung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
V. v. 26.02.2019 BGBl. I S. 171
Artikel 1 5. StBAPOÄndV Änderung der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
... 1 wird das Wort „muß" durch das Wort „soll" ersetzt. 10. § 41 wird wie folgt gefasst: „§ 41 Ergebnis der Zwischenprüfung  ... „soll" ersetzt. 10. § 41 wird wie folgt gefasst: „ § 41 Ergebnis der Zwischenprüfung (1) Im Anschluss an die Bewertung der ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
V. v. 16.05.2012 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 4. StBAPOÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten
...  § 40 Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten § 41 Ergebnis der Zwischenprüfung § 42 Bekanntgabe des Ergebnisses der ... die Wörter „Prüferinnen oder" eingefügt. 34. § 41 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Steuerdienst des Bundes (GStDVDV)
V. v. 12.01.2017 BGBl. I S. 82; aufgehoben durch § 15 V. v. 15.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 326
§ 13 GStDVDV Laufbahnprüfung und Prüfungsverfahren
... für die Laufbahnprüfung und für das Prüfungsverfahren die §§ 33 bis 46, 48 sowie 49 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung, soweit sie für ...

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerdienst des Bundes (MStDVDV)
V. v. 12.01.2017 BGBl. I S. 78; aufgehoben durch § 15 V. v. 15.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 325
§ 13 MStDVDV Laufbahnprüfung und Prüfungsverfahren
... für die Laufbahnprüfung und für das Prüfungsverfahren die §§ 33 bis 46 sowie 48 und 49 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung, soweit sie ...