Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2009 aufgehoben

§ 3 - Verordnung über die Laufbahnen des gehobenen und höheren Fachschuldienstes an Bundeswehrfachschulen (L-g/hFSDBWFSV)

V. v. 29.04.2002 BGBl. I S. 1674; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
Geltung ab 30.05.2002; FNA: 2030-7-20-1 Beamte
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§ 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



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