Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2011 aufgehoben
§ 12 Überwachung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung beim Verbringen von Speisekartoffeln in den Geltungsbereich dieser Verordnung, solange die Erzeugnisse Zollgut sind.
interne Verweise
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