§ 60f - Urheberrechtsgesetz (UrhG)

G. v. 09.09.1965 BGBl. I S. 1273; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 17.09.1965; FNA: 440-1 Urheberrechtliche Vorschriften
|

§ 60f Archive, Museen und Bildungseinrichtungen


§ 60f hat 2 frühere Fassungen und wird in 13 Vorschriften zitiert

(1) Für Archive, Einrichtungen im Bereich des Film- oder Tonerbes sowie öffentlich zugängliche Museen und Bildungseinrichtungen (§ 60a Absatz 4), die keine unmittelbaren oder mittelbaren kommerziellen Zwecke verfolgen, gilt § 60e mit Ausnahme der Absätze 5 und 6 entsprechend.

(2) 1Archive, die auch im öffentlichen Interesse tätig sind, dürfen ein Werk vervielfältigen oder vervielfältigen lassen, um es als Archivgut in ihre Bestände aufzunehmen. 2Die abgebende Stelle hat unverzüglich die bei ihr vorhandenen Vervielfältigungen zu löschen.

(3) Für Archive, Einrichtungen im Bereich des Film- oder Tonerbes sowie öffentlich zugängliche Museen, die kommerzielle Zwecke verfolgen, ist § 60e Absatz 1 für Vervielfältigungen zum Zweck der Erhaltung eines Werkes entsprechend anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes G. v. 31. Mai 2021 BGBl. I S. 1204 m.W.v. 7. Juni 2021

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 60f UrhG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.06.2021Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
vom 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
aktuell vorher 01.03.2018Artikel 1 Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG)
vom 01.09.2017 BGBl. I S. 3346
aktuellvor 01.03.2018früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 60f UrhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60f UrhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 UrhG Bearbeitungen und Umgestaltungen (vom 07.06.2021)
... Werkes bei Nutzungen nach § 44b Absatz 2, § 60d Absatz 1, § 60e Absatz 1 sowie § 60f Absatz 2 sind die Absätze 1 und 2 nicht ...
§ 54 UrhG Vergütungspflicht (vom 01.03.2018)
... Lässt die Art des Werkes eine nach § 53 Absatz 1 oder 2 oder den §§ 60a bis 60f erlaubte Vervielfältigung erwarten, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von ...
§ 54a UrhG Vergütungshöhe (vom 01.03.2018)
... für Vervielfältigungen nach § 53 Absatz 1 oder 2 oder den §§ 60a bis 60f genutzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit technische ...
§ 60e UrhG Bibliotheken (vom 07.06.2021)
... Vervielfältigungen eines Werkes aus ihrem Bestand an andere Bibliotheken oder an in § 60f genannte Institutionen für Zwecke der Restaurierung. Verleihen dürfen sie ...
§ 60g UrhG Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis (vom 01.03.2018)
... Auf Vereinbarungen, die erlaubte Nutzungen nach den §§ 60a bis 60f zum Nachteil der Nutzungsberechtigten beschränken oder untersagen, kann sich der ... die ausschließlich die Zugänglichmachung an Terminals nach § 60e Absatz 4 und § 60f Absatz 1 oder den Versand von Vervielfältigungen auf Einzelbestellung nach § 60e Absatz 5 zum ...
§ 60h UrhG Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen (vom 07.06.2021)
... Vervielfältigungen zum Zweck der Erhaltung gemäß § 60e Absatz 1 und 6 sowie § 60f Absatz 1 und 3 sowie zum Zweck der Indexierung, Katalogisierung und Restaurierung nach § 60e Absatz 1 und ... 3 sowie zum Zweck der Indexierung, Katalogisierung und Restaurierung nach § 60e Absatz 1 und § 60f Absatz 1 , 3. Vervielfältigungen im Rahmen des Text und Data Mining für Zwecke der ...
§ 69d UrhG Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen (vom 07.06.2021)
... Vervielfältigungen zum Zweck der Erhaltung sind § 60e Absatz 1 und 6 sowie § 60f Absatz 1 und 3 anzuwenden. (3) Der zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks eines ...
§ 69f UrhG Rechtsverletzungen; ergänzende Schutzbestimmungen (vom 07.06.2021)
... § 60a, auch in Verbindung mit § 69d Absatz 5, des § 60e Absatz 1 oder 6 sowie des § 60f Absatz 1 oder 3 nur § 95b entsprechend ...
§ 71 UrhG Nachgelassene Werke (vom 07.06.2021)
... tot ist. Die §§ 5 und 10 Abs. 1 sowie die §§ 15 bis 23, 26, 27, 44a bis 63 und 88 sind sinngemäß anzuwenden. *) (2) Das Recht ist ...
§ 87c UrhG Schranken des Rechts des Datenbankherstellers (vom 07.06.2021)
...  6. zu Zwecken der Erhaltung einer Datenbank gemäß § 60e Absatz 1 und 6 und § 60f Absatz 1 und 3 . (2) Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines nach ...
§ 95b UrhG Durchsetzung von Schrankenbestimmungen (vom 07.06.2021)
... 1, b) Absatz 2, c) Absatz 3, d) Absatz 5, 13. § 60f (Archive, Museen und Bildungseinrichtungen). Vereinbarungen zum Ausschluss ... soweit Vervielfältigungen zum Zweck der Erhaltung erlaubt sind, sowie 7. § 60f (Archive, Museen und Bildungseinrichtungen), soweit Vervielfältigungen zum Zweck der ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 UrhBiMaG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... Werkes bei Nutzungen nach § 44b Absatz 2, § 60d Absatz 1, § 60e Absatz 1 sowie § 60f Absatz 2 sind die Absätze 1 und 2 nicht anzuwenden." 5. § 24 wird aufgehoben. ... zum Zweck der Erhaltung eines Werkes entsprechend anzuwenden." 20. § 60f wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „des ... Vervielfältigungen zum Zweck der Erhaltung gemäß § 60e Absatz 1 und 6 sowie § 60f Absatz 1 und 3 sowie zum Zweck der Indexierung, Katalogisierung und Restaurierung nach § 60e Absatz 1 und ... 3 sowie zum Zweck der Indexierung, Katalogisierung und Restaurierung nach § 60e Absatz 1 und § 60f Absatz 1 , 3. Vervielfältigungen im Rahmen des Text und Data Mining für Zwecke der ... Vervielfältigungen zum Zweck der Erhaltung sind § 60e Absatz 1 und 6 sowie § 60f Absatz 1 und 3 anzuwenden." b) Die folgenden Absätze 4 bis 7 werden angefügt:  ... § 60a, auch in Verbindung mit § 69d Absatz 5, des § 60e Absatz 1 oder 6 sowie des § 60f Absatz 1 oder 3 nur § 95b entsprechend anzuwenden." 30. In § 69g Absatz 2 werden die ... 6. zu Zwecken der Erhaltung einer Datenbank gemäß § 60e Absatz 1 und 6 und § 60f Absatz 1 und 3 ." bb) Satz 2 wird aufgehoben. b) In Absatz 3 werden nach der Angabe ... soweit Vervielfältigungen zum Zweck der Erhaltung erlaubt sind, sowie 7. § 60f (Archive, Museen und Bildungseinrichtungen), soweit Vervielfältigungen zum Zweck der ...

Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG)
G. v. 01.09.2017 BGBl. I S. 3346
Artikel 1 UrhWissG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... (weggefallen) Unterabschnitt 2 Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen § 54 Vergütungspflicht  ... § 60d Text und Data Mining § 60e Bibliotheken § 60f Archive, Museen und Bildungseinrichtungen § 60g Gesetzlich erlaubte Nutzung und ... bedingte Änderungen eines Werkes nach § 60d Absatz 1, § 60e Absatz 1 sowie § 60f Absatz 2 sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden." 3. Die Überschrift des ... „Unterabschnitt 2 Vergütung der nach den §§ 53, 60a bis 60f erlaubten Vervielfältigungen". 11. In § 54 Absatz 1 werden die ... die Art des Werkes eine nach § 53 Absatz 1 oder 2 oder den §§ 60a bis 60f erlaubte Vervielfältigung erwarten" ersetzt. 12. In § 54a Absatz 1 Satz ... 1 bis 3" durch die Wörter „§ 53 Absatz 1 oder 2 oder den §§ 60a bis 60f " ersetzt. 13. In § 54c Absatz 1 wird die Angabe ... das Korpus und die Vervielfältigungen des Ursprungsmaterials den in den §§ 60e und 60f genannten Institutionen zur dauerhaften Aufbewahrung zu übermitteln. § 60e ... Vervielfältigungen eines Werkes aus ihrem Bestand an andere Bibliotheken oder an in § 60f genannte Institutionen für Zwecke der Restaurierung. Verleihen dürfen sie restaurierte ... die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind. § 60f Archive, Museen und Bildungseinrichtungen (1) Für Archive, Einrichtungen im ... (1) Auf Vereinbarungen, die erlaubte Nutzungen nach den §§ 60a bis 60f zum Nachteil der Nutzungsberechtigten beschränken oder untersagen, kann sich der ... die ausschließlich die Zugänglichmachung an Terminals nach § 60e Absatz 4 und § 60f Absatz 1 oder den Versand von Vervielfältigungen auf Einzelbestellung nach § 60e Absatz 5 zum ... Zweck der Indexierung, Katalogisierung, Erhaltung und Restaurierung nach § 60e Absatz 1 und § 60f Absatz 1 . (3) Eine pauschale Vergütung oder eine repräsentative Stichprobe der ... b) Absatz 2, c) Absatz 3, d) Absatz 5, 13. § 60f (Archive, Museen und Bildungseinrichtungen)." 24. In § 137g Absatz 1 wird das ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed