(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§
8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
(2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.
(3) 1Die Schutzdauer einer Musikkomposition mit Text erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Verfasser des Textes, Komponist der Musikkomposition, sofern beide Beiträge eigens für die betreffende Musikkomposition mit Text geschaffen wurden. 2Dies gilt unabhängig davon, ob diese Personen als Miturheber ausgewiesen sind.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
G. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 1940
Artikel 1 9. UrhGÄndG ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 65 wird wie folgt gefasst: „§ 65 Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit ... a) Die Angabe zu § 65 wird wie folgt gefasst: „§ 65 Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text". b) Nach der Angabe zu § ... aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU". 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 65 Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text". b) Folgender Absatz 3 wird ... und für Tonträger, die nach dem 1. November 2013 entstehen. (2) § 65 Absatz 3 gilt für Musikkompositionen mit Text, von denen die Musikkomposition oder der Text ...