Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3714
Artikel 8 UWGuaÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes ... Angabe eingefügt: „§ 104a Gerichtsstand". 2. § 97a wird wie folgt gefasst: „§ 97a Abmahnung (1) Der Verletzte soll ... Gerichtsstand". 2. § 97a wird wie folgt gefasst: „§ 97a Abmahnung (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen ...
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 6 GEigDuVeG Änderung des Urheberrechtsgesetzes (vom 29.10.2008) ... der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft". b) Die Angaben zu den §§ 97 bis 101a werden durch folgende Angaben ersetzt: § 97 Anspruch auf ... § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz § 97a Abmahnung § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung ... 1 und die §§ 20b und 27 Abs. 2 und 3" ersetzt. 10. Die §§ 97 bis 101a werden durch die folgenden §§ 97 bis 101b ersetzt: § 97 ... ersetzt. 10. Die §§ 97 bis 101a werden durch die folgenden §§ 97 bis 101b ersetzt: § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz ... in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht. § 97a Abmahnung (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4838/v156251.htm