interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 UrhVergÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes ... nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung". d) Nach der Angabe zu § 79a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 79b Vergütung des ... 32 bis 32b, 32d bis 40, 41, 42 und 43 entsprechend anzuwenden." 12. Nach § 79a wird folgender § 79b eingefügt: „§ 79b Vergütung des ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
G. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 1940
Artikel 1 9. UrhGÄndG ... b) Nach der Angabe zu § 79 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 79a Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers". c) Nach der Angabe ... Künstler nicht verzichten." 4. Nach § 79 wird folgender § 79a eingefügt: „§ 79a Vergütungsanspruch des ausübenden ... 4. Nach § 79 wird folgender § 79a eingefügt: „§ 79a Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers (1) Hat der ausübende ... Rechte und Ansprüche des ausübenden Künstlers nach § 79 Absatz 3 sowie § 79a gelten für Aufzeichnungen von Darbietungen und für Tonträger, deren Schutzdauer ...
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