interne Verweise§ 54f UrhG Auskunftspflicht (vom 01.09.2008) ... der Bezugsquellen; sie besteht auch im Fall des § 54b Abs. 3 Nr. 1. § 26 Abs. 7 gilt entsprechend. (2) Der Urheber kann von dem Betreiber eines Geräts in ...
§ 71 UrhG Nachgelassene Werke (vom 07.06.2021) ... Jahre tot ist. Die §§ 5 und 10 Abs. 1 sowie die §§ 15 bis 23, 26 , 27, 44a bis 63 und 88 sind sinngemäß anzuwenden. *) (2) Das Recht ist ...
§ 121 UrhG Ausländische Staatsangehörige (vom 08.09.2015) ... ihre Werke einen entsprechenden Schutz genießen. (5) Das Folgerecht (§ 26 ) steht ausländischen Staatsangehörigen nur zu, wenn der Staat, dem sie angehören, ...
Zitat in folgenden NormenZweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2587
Artikel 1 5. UrhGÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes ... 2003 (BGBl. I S. 1774, 2004 I S. 312), wird wie folgt geändert: 1. § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 26 Folgerecht (1) Wird das Original ... wie folgt geändert: 1. § 26 wird wie folgt gefasst: „§ 26 Folgerecht (1) Wird das Original eines Werkes der bildenden Künste oder eines ...
Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 6 GEigDuVeG Änderung des Urheberrechtsgesetzes (vom 29.10.2008) ... wird" eingefügt. 2b. In § 54f Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe § 26 Abs. 6" durch die Angabe § 26 Abs. 7" ersetzt. 3. In § 69f ... 54f Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe § 26 Abs. 6" durch die Angabe § 26 Abs. 7" ersetzt. 3. In § 69f Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe § 98 ... 4. In § 71 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter Die §§ 5, 15 bis 24, 26 , 27, 45 bis 63 und 88" durch die Wörter Die §§ 5 und 10 Abs. 1 sowie die ... durch die Wörter Die §§ 5 und 10 Abs. 1 sowie die §§ 15 bis 24, 26 , 27, 44a bis 63 und 88" ersetzt. 5. Dem § 74 wird folgender Absatz 3 ...
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4838/v67069.htm