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Zitierungen von § 42 UrhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 UrhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 46 UrhG Sammlungen für den religiösen Gebrauch (vom 01.03.2018)
... werden kann und er ein etwa bestehendes Nutzungsrecht aus diesem Grunde zurückgerufen hat ( § 42 ). Die Bestimmungen in § 136 Abs. 1 und 2 sind entsprechend ...
§ 79 UrhG Nutzungsrechte (vom 01.03.2017)
... 1 und Rechtseinräumungen nach Absatz 2 sind die §§ 31, 32 bis 32b, 32d bis 40, 41, 42 und 43 entsprechend anzuwenden. (3) Unterlässt es der ...
§ 90 UrhG Einschränkung der Rechte (vom 01.03.2017)
... (§ 35) und 3. über die Rückrufsrechte (§§ 41 und 42 ). Satz 1 findet bis zum Beginn der Dreharbeiten für das Recht zur ...
§ 132 UrhG Verträge (vom 07.06.2021)
... Die Vorschriften dieses Gesetzes sind mit Ausnahme der §§ 42 und 43 auf Verträge, die vor dem 1. Januar 1966 abgeschlossen worden sind, nicht anzuwenden. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Anlage 2. InfoGesellUrhRG (zu Artikel 1 Nr. 1)
... Werke § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung § 42a Zwangslizenz zur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 UrhVergÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... 1 und Rechtseinräumungen nach Absatz 2 sind die §§ 31, 32 bis 32b, 32d bis 40, 41, 42 und 43 entsprechend anzuwenden." 12. Nach § 79a wird folgender § 79b ... (§ 35) und 3. über die Rückrufsrechte (§§ 41 und 42 ). Satz 1 findet bis zum Beginn der Dreharbeiten für das Recht zur Verfilmung ...

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Artikel 1 2. InfoGesellUrhRG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... 79 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 31, 32 bis 32b, 33 bis 42 und 43 sind entsprechend anzuwenden." 17a. In § 81 Satz 2 wird die Angabe ...