interne Verweise
Zitat in folgenden NormenZweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3037
Neuntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
G. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 1940
Artikel 1 9. UrhGÄndG ... Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text". b) Nach der Angabe zu § 79 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 79a Vergütungsanspruch des ... davon, ob diese Personen als Miturheber ausgewiesen sind." 3. Dem § 79 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Unterlässt es der ... kann der ausübende Künstler nicht verzichten." 4. Nach § 79 wird folgender § 79a eingefügt: „§ 79a Vergütungsanspruch ... Angabe „§§ 77 und 78" durch die Wörter „§§ 77, 78 und 79 Absatz 3" ersetzt. 6. § 82 wird wie folgt gefasst: „§ ... 3 sowie über die Rechte und Ansprüche des ausübenden Künstlers nach § 79 Absatz 3 sowie § 79a gelten für Aufzeichnungen von Darbietungen und für ...
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
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