Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2006 aufgehoben
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Eingangsformel - Sechste Gebührenanpassungsverordnung (6. GebAV)

Eingangsformel



Auf Grund der Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet G Abschnitt III Nummer 10 in Verbindung mit den Nummern 4, 7 und 8 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990, in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1056) in Verbindung mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 23. Januar 1991 (BGBl. I S. 530) sowie in Verbindung mit Artikel 22 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3853) und auf Grund des § 9 des Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311) verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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