Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.12.2017 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Fischwirt (FischWiAusbStEignV k.a.Abk.)

V. v. 21.12.1978 BGBl. I S. 2072; aufgehoben durch § 4 V. v. 27.11.2017 BGBl. I S. 3822
Geltung ab 31.12.1978; FNA: 806-21-8-5 Berufliche Bildung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 82 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) der durch Artikel 53 Nr. 2 des Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden ist, und unter Berücksichtigung des § 28 des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes vom 7. September 1976 (BGBl. I S. 2658) wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft verordnet:



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