§ 18b - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)

Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.06.1994; FNA: 860-11 Sozialgesetzbuch
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§ 18b Inhalt und Übermittlung des Gutachtens


§ 18b hat 3 frühere Fassungen und wird in 20 Vorschriften zitiert

(1) 1Das Gutachten des Medizinischen Dienstes oder der von der Pflegekasse beauftragten Gutachterinnen oder Gutachter beinhaltet

1.
die Feststellungen, die in der Begutachtung nach § 18a vorzunehmen sind, insbesondere das Ergebnis der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt, sowie

2.
Feststellungen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Vermeidung, Überwindung, Minderung oder Verhinderung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit geeignet, notwendig und zumutbar sind; Empfehlungen auszusprechen sind insbesondere zu

a)
Maßnahmen der Prävention,

b)
Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation,

c)
Maßnahmen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung,

d)
Maßnahmen zur Heilmittelversorgung,

e)
anderen therapeutischen Maßnahmen,

f)
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds,

g)
edukativen Maßnahmen und

h)
einer Beratung zu Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach § 20 Absatz 5 des Fünften Buches.

2Beantragt der Pflegebedürftige Pflegegeld, hat sich die gutachterliche Stellungnahme auch darauf zu erstrecken, ob die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist.

(2) 1Die Feststellungen zur Prävention und zur medizinischen Rehabilitation sind auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen, strukturierten Verfahrens zu treffen und in einer gesonderten Präventions- und Rehabilitationsempfehlung zu dokumentieren. 2Im Umfang des nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b festgestellten Bedarfs an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation haben Versicherte einen Anspruch gegen den zuständigen Träger auf diese Leistungen.

(3) 1Die im Gutachten gegebenen konkreten Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung gelten hinsichtlich Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, die den Zielen von § 40 dienen, jeweils als Antrag auf Leistungsgewährung, sofern der Versicherte zustimmt. 2Bezüglich der empfohlenen Hilfsmittel, die den Zielen nach § 40 dienen, wird das Vorliegen der nach § 33 Absatz 1 des Fünften Buches notwendigen Erforderlichkeit vermutet; insofern bedarf es keiner ärztlichen Verordnung gemäß § 33 Absatz 5a des Fünften Buches. 3Bezüglich der empfohlenen Pflegehilfsmittel wird die Notwendigkeit der Versorgung nach § 40 Absatz 1 Satz 2 vermutet. 4Welche Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel im Sinne von Satz 1 den Zielen von § 40 dienen, wird in den Richtlinien nach § 17 Absatz 1 konkretisiert. 5Dabei ist auch die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Fünften Buches über die Verordnung von Hilfsmitteln zu berücksichtigen.

(4) Das vollständige Gutachten muss vom Medizinischen Dienst oder von der von der Pflegekasse beauftragten Gutachterin oder von dem von der Pflegekasse beauftragten Gutachter unverzüglich der Pflegekasse in gesicherter elektronischer Form übermittelt werden; eine davon abweichende Form der Übermittlung ist noch bis einschließlich 30. November 2023 zulässig.


Text in der Fassung des Artikels 1 Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) G. v. 19. Juni 2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359 m.W.v. 1. Oktober 2023

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Frühere Fassungen von § 18b SGB XI

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2023Artikel 1 Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
vom 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 10 MDK-Reformgesetz
vom 14.12.2019 BGBl. I S. 2789
aktuell vorher 30.10.2012Artikel 1 Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
vom 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
aktuellvor 30.10.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 18b SGB XI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18b SGB XI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7a SGB XI Pflegeberatung (vom 01.10.2023)
... insbesondere hinsichtlich einer Empfehlung zur medizinischen Rehabilitation gemäß § 18b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 , 4. die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und ...
§ 16 SGB XI Verordnungsermächtigung (vom 01.10.2023)
... 15 sowie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 18 bis 18c zu erlassen. Es kann sich dabei von unabhängigen Sachverständigen ...
§ 17 SGB XI Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund; Richtlinien der Pflegekassen (vom 01.10.2023)
... 15 sowie zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 18 bis 18c (Begutachtungs-Richtlinien). Er hat dabei die Vereinigungen der Träger der ...
§ 18a SGB XI Begutachtungsverfahren (vom 01.10.2023)
...  (4) Im Übrigen erstreckt sich die Begutachtung auf die im Gutachten gemäß § 18b darzulegenden Feststellungen und Empfehlungen. (5) Die Begutachtung ist ... Buches und die Pflegeplanung hinzuweisen. Die Zustimmung des Versicherten nach § 18b Absatz 3 Satz 1 erfolgt gegenüber der Gutachterin oder dem Gutachter im Rahmen der Begutachtung und wird im ...
§ 18e SGB XI Weiterentwicklung des Verfahrens zur Pflegebegutachtung durch Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen (vom 01.10.2023)
... Expertisen zur Weiterentwicklung der den Medizinischen Diensten nach den §§ 18 bis 18b zugewiesenen Aufgaben durchführen. Für die Durchführung ist eine ...
§ 31 SGB XI Vorrang der Rehabilitation vor Pflege (vom 01.10.2023)
... Dienstes oder anderer von ihr beauftragter unabhängiger Gutachterinnen und Gutachter ( § 18b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 ) oder auf sonstige Weise feststellt, dass im Einzelfall Leistungen zur medizinischen ...
§ 53c SGB XI Medizinische Dienste, Medizinischer Dienst Bund, Übergangsregelung (vom 09.06.2021)
... 2019 geltenden Fassung fort; er nimmt insbesondere auch die ihm nach § 17 Absatz 1, 1b, den §§ 18b , 53a, 53b, 53c, 112a, 114a Absatz 7 und § 114c Absatz 1 zugewiesenen Aufgaben bis zu diesem ...
§ 94 SGB XI Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen (vom 26.03.2024)
... Ersatzansprüchen, 4. die Beteiligung des Medizinischen Dienstes (§§ 18 bis 18c und 40), 5. die Abrechnung mit den Leistungserbringern und die Kostenerstattung ... den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannten Zweck das nach den §§ 18 bis 18c zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erstellte Gutachten einschließlich der ...
§ 97 SGB XI Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst (vom 01.10.2023)
... für die Prüfungen, Beratungen und gutachtlichen Stellungnahmen nach den §§ 18 bis 18c, 38a, 40, 112, 113, 114, 114a, 115 und 117 erforderlich ist. Nach Satz 1 ...
§ 97d SGB XI Begutachtung durch unabhängige Gutachter (vom 01.10.2023)
... verarbeiten, soweit dies für die Zwecke der Begutachtung gemäß der §§ 18 bis 18c erforderlich ist. Die Daten sind vertraulich zu behandeln. Durch ... sowie die Präventions- und Rehabilitationsempfehlung gemäß den §§ 18 bis 18c an die sie beauftragende Pflegekasse übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der ...
§ 127 SGB XI Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen (vom 01.10.2023)
... des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß den §§ 18 bis 18c folgt; bei Versicherten der privaten Pflege-Pflichtversicherung sind die entsprechenden ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 282 FamFG Vorhandene Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (vom 01.10.2023)
... eines bestehenden ärztlichen Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18b des Elften Buches Sozialgesetzbuch feststellen kann, inwieweit bei dem Betroffenen infolge einer Krankheit oder einer Behinderung die ...

Sozialgerichtsgesetz (SGG)
neugefasst durch B. v. 23.09.1975 BGBl. I S. 2535; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
§ 210 SGG (vom 01.10.2023)
... die Mitwirkung an den Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund betreffen (§ 17 Absatz 1, §§ 18b , 112a Absatz 2, § 114a Absatz 7 und § 114c Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 33 SGB V Hilfsmittel (vom 01.10.2023)
... haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen. § 18b Absatz 3 des Elften Buches ist zu beachten. (2) Versicherte haben bis zur Vollendung des 18. ... soweit sie auf die Genehmigung der beantragten Hilfsmittelversorgung verzichtet haben. § 18b Absatz 3 und § 40 Absatz 6 des Elften Buches sind zu beachten. (5b) Sofern die ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 10 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... die Mitwirkung an den Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund betreffen (§ 17 Absatz 1, §§ 18b , 112a Absatz 2, § 114a Absatz 7 und § 114c Absatz 1 des Elften Buches ... die Mitwirkung an den Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund betreffen (§ 17 Absatz 1, §§ 18b , 112a Absatz 2, § 114a Absatz 7 und § 114c Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch), ...

MDK-Reformgesetz
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Artikel 10 MDK-RG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... 1 werden jeweils die Wörter „der Krankenversicherung" gestrichen. 7. § 18b Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 2019 geltenden Fassung fort; er nimmt insbesondere auch die ihm nach § 17 Absatz 1, 1b, den §§ 18b , 53a, 53b, 53c, 112a, 114a Absatz 7 und § 114c Absatz 1 zugewiesenen Aufgaben bis zu diesem ... der Medizinischen Dienste Richtlinien 1. zur Dienstleistungsorientierung nach § 18b , 2. zur Personalbedarfsermittlung mit aufgabenbezogenen Richtwerten für die ...

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 1 PNG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten § 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren". c) Nach der Angabe zu ... 1 bis 3 entsprechend." 5. Nach § 18 werden die folgenden §§ 18a und 18b eingefügt: „§ 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, ... einen Bericht bis zum 1. September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres. § 18b Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren (1) Der Spitzenverband Bund der ... Bei Erarbeitung oder Änderung 1. der in § 17 Absatz 1, den §§ 18b , 45a Absatz 2 Satz 3, § 45b Absatz 1 Satz 4 und § 114a Absatz 7 vorgesehenen Richtlinien ...

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 11 PpSG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
...  20d. In § 118 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „den §§ 18b , 114a Absatz 7" durch die Wörter „§§ 18b, 114a Absatz 7, § 114c ... die Wörter „den §§ 18b, 114a Absatz 7" durch die Wörter „ §§ 18b , 114a Absatz 7, § 114c Absatz 1" ersetzt. 20e. In § 123 Absatz 1 Satz 6 ...

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PUEG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... 18 Beauftragung der Begutachtung § 18a Begutachtungsverfahren § 18b Inhalt und Übermittlung des Gutachtens § 18c Entscheidung über den ... 3 werden die Wörter „§ 18 Absatz 1 Satz 3" durch die Wörter „ § 18b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 4 und 5 wird ... durch ein Komma und die Angabe „1b und 1c" ersetzt. 10. Die §§ 18 bis 18c werden durch die folgenden §§ 18 bis 18e ersetzt: „§ 18 ... ersetzt. 10. Die §§ 18 bis 18c werden durch die folgenden §§ 18 bis 18e ersetzt: „§ 18 Beauftragung der Begutachtung (1) Die ... (4) Im Übrigen erstreckt sich die Begutachtung auf die im Gutachten gemäß § 18b darzulegenden Feststellungen und Empfehlungen. (5) Die Begutachtung ist ... 4 des Fünften Buches und die Pflegeplanung hinzuweisen. Die Zustimmung des Versicherten nach § 18b Absatz 3 Satz 1 erfolgt gegenüber der Gutachterin oder dem Gutachter im Rahmen der Begutachtung und wird im ... festzustellen und Pflegegrade zuzuordnen, gilt § 23 Absatz 6 Nummer 1. § 18b Inhalt und Übermittlung des Gutachtens (1) Das Gutachten des Medizinischen ... Expertisen zur Weiterentwicklung der den Medizinischen Diensten nach den §§ 18 bis 18b zugewiesenen Aufgaben durchführen. Für die Durchführung ist eine Vereinbarung mit ... „oder anderer von ihr beauftragter unabhängiger Gutachterinnen und Gutachter ( § 18b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 )" ersetzt. b) In Satz 5 wird die Angabe „§ 32 Abs. 1" durch die ... 5" ersetzt. 19. In § 53d Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „ § 18b " durch die Angabe „§ 17 Absatz 1c" ersetzt.  ... die Angabe „§ 18 erforderlich" durch die Wörter „der §§ 18 bis 18c erforderlich" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe ... folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „ §§ 18b , 112a" durch die Angabe „§ 17 Absatz 1c, § 112a" ersetzt.  ...

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2424; zuletzt geändert durch Artikel 2b G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
Artikel 1 PSG II Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... „§ 8a Landespflegeausschüsse". d) Nach der Angabe zu § 18b wird die folgende Angabe zu § 18c eingefügt: „§ 18c Fachliche ... Bedarfe in der Pflegebegutachtung und" eingefügt. 15. Nach § 18b wird folgender § 18c eingefügt: „§ 18c Fachliche und ... 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „1. der in § 17 Absatz 1, den §§ 18b , 114a Absatz 7 und § 115a Absatz 3 bis 5 vorgesehenen Richtlinien des Spitzenverbandes Bund ...


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