§ 138 Jahresrechnung
1Die Deutsche Bundesbank legt dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich einen Bericht über die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens vor. 2Darin sind der Bestand des Sondervermögens einschließlich der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Einnahmen und Ausgaben auszuweisen.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)
G. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2222
Artikel 1 PSG I Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... des Sondervermögens § 137 Vermögenstrennung § 138 Jahresrechnung § 139 Auflösung". 2. In § 7 Absatz 3 ... sowie von seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. § 138 Jahresrechnung Die Deutsche Bundesbank legt dem Bundesministerium für Gesundheit ...
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