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Zitierungen von § 45f SGB XI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45f SGB XI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB XI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7b SGB XI Pflicht zum Beratungsangebot und Beratungsgutscheine (vom 01.01.2026)
... nach den §§ 36 bis 38, 40 Absatz 1 und 4, den §§ 40b, 41, 42b, 43, 44a, 45, 45f bis 45h, 87a Absatz 2 Satz 1 und § 115 Absatz 4 entweder 1. unter Angabe einer ...
§ 28 SGB XI Leistungsarten, Grundsätze (vom 01.01.2026)
... zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen ( § 45f ), 15. Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen ...
§ 28a SGB XI Leistungen bei Pflegegrad 1 (vom 01.01.2026)
... Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 45f , 13. die Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen ...
§ 45g SGB XI Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen (vom 01.01.2026)
... Wohngruppen wird Pflegebedürftigen, die in der neuen Wohngruppe Anspruch auf Leistungen nach § 45f haben und die an der gemeinsamen Gründung beteiligt sind, für die altersgerechte oder ... Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen des § 45f Absatz 1 Satz 1 zu stellen. Dabei kann die Umgestaltungsmaßnahme auch vor der Gründung und ...
§ 97 SGB XI Personenbezogene Daten beim Medizinischen Dienst (vom 01.01.2026)
... Prüfungen, Beratungen und gutachtlichen Stellungnahmen nach den §§ 18 bis 18c, 40, 45f , 112, 113, 114, 114a, 115 und 117 erforderlich ist. Nach Satz 1 erhobene Daten ...
§ 146a SGB XI Übergangsregelung zur Versorgung von pflegebedürftigen Mitgliedern geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und ähnlichen Personen in ordensinterner Pflege (vom 01.01.2026)
... 2 und Absatz 3 begrenzt. Weitere Ansprüche auf Leistungen nach den §§ 36 bis 45h stehen den Pflegebedürftigen daneben nicht zu. (2) Der Spitzenverband Bund ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 371
Artikel 1 PflegeBefEG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen und in gemeinschaftlichen Wohnformen § 45f Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen ... zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen ( § 45f ), 15. Leistungen in gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen zur ... Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 45f ,". d) Nummer 13 wird durch die folgenden Nummern 13 und 14 ersetzt: ... Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen und in gemeinschaftlichen Wohnformen § 45f Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen ... Wohngruppen wird Pflegebedürftigen, die in der neuen Wohngruppe Anspruch auf Leistungen nach § 45f haben und die an der gemeinsamen Gründung beteiligt sind, für die altersgerechte oder ... aufgeteilt. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen des § 45f Absatz 1 Satz 1 zu stellen. Dabei kann die Umgestaltungsmaßnahme auch vor der Gründung und dem Einzug ... 2 Satz 2 und Absatz 3 begrenzt. Weitere Ansprüche auf Leistungen nach den §§ 36 bis 45h stehen den Pflegebedürftigen daneben nicht zu. (2) Der Spitzenverband ...
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)
G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 1 PNG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... 45e Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen § 45f Weiterentwicklung neuer Wohnformen". e) Nach der Angabe zu § 53a wird ... im Einvernehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. § 45f Weiterentwicklung neuer Wohnformen (1) Zur wissenschaftlich gestützten ...
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