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Zitierungen von § 133 SGB XI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 133 SGB XI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)
G. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2222
Artikel 1 PSG I Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... 131 Pflegevorsorgefonds § 132 Zweck des Vorsorgefonds § 133 Rechtsform § 134 Verwaltung und Anlage der Mittel § 135 ... der Leistungsaufwendungen der sozialen Pflegeversicherung verwendet werden. § 133 Rechtsform Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. Es kann unter seinem ...

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 11 PpSG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Prüfungen; Berichtspflicht". b) Die Angabe zu § 133 wird wie folgt gefasst: „§ 133 Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen ... b) Die Angabe zu § 133 wird wie folgt gefasst: „ § 133 Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren". c) Nach der Angabe zu ... Wörter „9, 10 erster Halbsatz" ersetzt. 21. § 133 wird wie folgt gefasst: „§ 133 Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen ... 21. § 133 wird wie folgt gefasst: „ § 133 Rechtsform und Vertretung in gerichtlichen Verfahren Das Sondervermögen ist nicht ...
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