interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenCOVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 580
Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 11 PpSG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... a) Nach der Angabe zu § 114a werden die folgenden Angaben zu den §§ 114b und 114c eingefügt: „§ 114b Erhebung und Übermittlung von ... werden die folgenden Angaben zu den §§ 114b und 114c eingefügt: „ § 114b Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und ... sollen unangekündigt erfolgen, wenn die Einrichtung ihrer Verpflichtung nach § 114b Absatz 1 gar nicht nachkommt, die Datenübermittlung unvollständig war oder von der ... Daten festgestellt wurde." 20c. Nach § 114a werden die folgenden §§ 114b und 114c eingefügt: „§ 114b Erhebung und Übermittlung von ... § 114a werden die folgenden §§ 114b und 114c eingefügt: „ § 114b Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und ... der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach den §§ 114 bis 114b und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Absatz 1a in der stationären Pflege ... Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 114b Absatz 1 und 2. Qualitätsprüfungen, die ab dem 1. November 2019 nach § 114 in ...
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Aussetzung der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indikatorenbezogenen Daten in vollstationären Pflegeeinrichtungen
V. v. 08.01.2021 BAnz AT 11.01.2021 V1
§ 1 PfleDatEAV Aussetzung der Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indikatorenbezogenen Daten in vollstationären Pflegeeinrichtungen ... Sofern für eine zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtung der Stichtag im Sinne von § 114b Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in dem Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 liegt, muss die ... dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 liegt, muss die Pflegeeinrichtung die sich aus § 114b Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ergebenden Pflichten für diesen Stichtag nicht erfüllen. (2) Abweichend von ... ergebenden Pflichten für diesen Stichtag nicht erfüllen. (2) Abweichend von § 114b Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch werden indikatorenbezogene Daten, die in dem Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. ...
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