(1) Die Laufbahn des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz des Bundes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
- 1.
- im Vorbereitungsdienst Regierungsinspektoranwärterin/Regierungsinspektoranwärter,
- 2.
- in der Probezeit bis zur Anstellung Regierungsinspektorin zur Anstellung (z. A.)/Regierungsinspektor zur Anstellung (z. A.),
- 3.
- im Eingangsamt (Besoldungsgruppe A 9) Regierungsinspektorin/Regierungsinspektor,
- 4.
- in den Beförderungsämtern der
- a)
- Besoldungsgruppe A 10 Regierungsoberinspektorin/Regierungsoberinspektor,
- b)
- Besoldungsgruppe A 11 Regierungsamtfrau/Regierungsamtmann,
- c)
- Besoldungsgruppe A 12 Regierungsamtsrätin/Regierungsamtsrat,
- d)
- Besoldungsgruppe A 13 Regierungsoberamtsrätin/Regierungsoberamtsrat.
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.