§ 13 - Umweltauditgesetz (UAG)

neugefasst durch B. v. 04.09.2002 BGBl. I S. 3490; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 15.12.1995; FNA: 2129-29 Umweltschutz
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§ 13 (weggefallen)


§ 13 wird in 2 Vorschriften zitiert


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Zitierungen von § 13 UAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 UAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 UAG Aufgaben des Umweltgutachterausschusses (vom 27.06.2020)
... hat die Aufgabe, 1. Richtlinien für die Auslegung und Anwendung der §§ 4 bis 18 und der auf Grund dieser Rechtsvorschriften ergangenen Rechtsverordnungen zu erlassen,  ...
§ 38 UAG Übergangsvorschriften (vom 13.12.2011)
... nach diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. (2) Vor dem 21. August 2002 nach § 13 Abs. 2 des Umweltauditgesetzes vom 7. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1591), das zuletzt durch Artikel ...


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