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Anlage 8a
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.07.2014 aufgehoben
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Anlage 8a - Kosmetik-Verordnung (KosmetikV
k.a.Abk.
)
neugefasst durch B. v. 07.10.1997
BGBl. I S. 2410
; aufgehoben durch
Artikel 4
V. v. 16.07.2014
BGBl. I S. 1054
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 2125-11
Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
33 weitere Fassungen
|
wird in 32 Vorschriften zitiert
Anlage 8
←
→
Anlage 9
Anlage 8a (zu §
5
Abs. 2a) Symbol für die Angabe der Verwendungsdauer nach dem Öffnen
Anlage 8a wird in
1 Vorschrift zitiert
Anlage 8
←
→
Anlage 9
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Zitierungen von
Anlage 8a Kosmetik-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8a KosmetikV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KosmetikV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 5 KosmetikV Kennzeichnung
(vom 22.12.2011)
... der Gesundheit zu erwarten ist (Verwendungsdauer). Die Verwendungsdauer ist durch das in Anlage
8a
abgebildete Symbol, gefolgt von dem in Monaten, in Monaten und Jahren oder in Jahren ...
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